Kurzzeit- und Verhinderungspflege

  • Kurzzeitpflege

    Die vorübergehende Unterbringung im Pflegebereich kann zum Beispiel nötig werden, wenn

    im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt die Wohnung umgebaut werden muss, um den Bedürfnissen des zu Pflegenden entgegenzukommen;

    die Pflegeperson plötzlich ausfällt und keine Ersatzpflege zur Verfügung steht;

    sich die Pflegebedürftigkeit vorübergehend erheblich verschlimmert.

  • Verhinderungspflege

    Ist die betreuende Pflegeperson krank oder nimmt sich Urlaub, kann der Pflegebedürftige bis zu vier Wochen im Jahr eine Ersatz- oder Verhinderungspflege erhalten. Allerdings kann eine Pflegevertretung erst beansprucht werden, wenn der Pflegebedürftige zuvor sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt worden ist.

    Die Leistungen unseres Angebotes „Kurzzeit- und Verhinderungspflege“ sind mit denen der „Stationären Pflege“ vergleichbar.

  • Berechnung Eigenanteil Kurz- und Verhinderungspflege

    Die Pflegekassen übernehmen bis zu (max. 28 Tage im Jahr) 1.550 € pro Kalenderjahr
    Wir stellen dem Pflegebedürftigen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und Investitionskosten in Höhe von 43,72€ pro Tag (Stand März 2013) in Rechnung.

Kontakt

Johanneshaus Nierstein gemeinnützige GmbH
Gutenbergstr. 13
55283 Nierstein/Rhein

Bilder sagen mehr als tausend Worte

Impressionen von dem Leben im Johanneshaus Nierstein

Wir möchten Ihnen gerne vorab schon erste Eindrücke über unser Haus bieten. Unsere Bewohner sollen sich wohlfühlen und zuhause fühlen. Schauen Sie sich unsere Bildergalerie an und machen Sie sich selbst ein erstes Bild.
In regelmäßigen Abständen erweitern wir unsere Galerien mit neuen Impressionen!