Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege
Die vorübergehende Unterbringung im Pflegebereich kann zum Beispiel nötig werden, wenn
im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt die Wohnung umgebaut werden muss, um den Bedürfnissen des zu Pflegenden entgegenzukommen;
die Pflegeperson plötzlich ausfällt und keine Ersatzpflege zur Verfügung steht;
sich die Pflegebedürftigkeit vorübergehend erheblich verschlimmert.
Verhinderungspflege
Ist die betreuende Pflegeperson krank oder nimmt sich Urlaub, kann der Pflegebedürftige bis zu vier Wochen im Jahr eine Ersatz- oder Verhinderungspflege erhalten. Allerdings kann eine Pflegevertretung erst beansprucht werden, wenn der Pflegebedürftige zuvor sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt worden ist.
Die Leistungen unseres Angebotes „Kurzzeit- und Verhinderungspflege“ sind mit denen der „Stationären Pflege“ vergleichbar.
Berechnung Eigenanteil Kurz- und Verhinderungspflege
Die Pflegekassen übernehmen bis zu (max. 28 Tage im Jahr) 1.550 € pro Kalenderjahr
Wir stellen dem Pflegebedürftigen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und Investitionskosten in Höhe von 43,72€ pro Tag (Stand März 2013) in Rechnung.
Kontakt
Johanneshaus Nierstein gemeinnützige GmbH
Gutenbergstr. 13
55283 Nierstein/Rhein